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   BVerwG, 14.11.1957 - I C 169.56   

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https://dejure.org/1957,1879
BVerwG, 14.11.1957 - I C 169.56 (https://dejure.org/1957,1879)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1957 - I C 169.56 (https://dejure.org/1957,1879)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1957 - I C 169.56 (https://dejure.org/1957,1879)
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  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - I C 169.56
    Zur Beseitigung der sogenannten illegalen Bauten hat der erkennende Senat bereits in seinemUrteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - (BVerwGE 3, 351) ausgeführt, aus der verfassungsmäßigen Eigentumsgarantie und dem formellen Charakter der baupolizeilichen Genehmigung folge, daß bei der Prüfung der Frage, ob ein Bau materiell illegal sei, die Rechtslage im Zeitpunkt der Errichtung des Baues nicht außer Betracht bleiben könne.
  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - I C 169.56
    Der Senat hat zwar in seinemBeschluß vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95.53 - (BVerwGE 1, 35) ausgesprochen, daß im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes grundsätzlich nach den rechtlichen Verhältnissen im Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 17.04.1956 - I B 41.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - I C 169.56
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß aus dem Gleichheitsgrundsatz keine Verpflichtung der Behörde folgt, gegen bauliche Mißstände in allen Fällen gleichmäßig und schlagartig vorzugehen (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 17. April 1956 - BVerwG I B 41.56 - mit weiteren Hinweisen undvom 24. Juni 1957 - BVerwG I B 61.57 -).
  • BVerwG, 27.06.1956 - I B 36.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - I C 169.56
    Gegen dieses Urteil ist durchBeschluß des erkennenden Senats vom 27. Juni 1956 - BVerwG I B 36.56 - die Revision zugelassen worden.
  • BVerwG, 24.06.1957 - I B 61.57

    Anspruch auf bauordnungsrechtliches Eiunschreiten gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1957 - I C 169.56
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß aus dem Gleichheitsgrundsatz keine Verpflichtung der Behörde folgt, gegen bauliche Mißstände in allen Fällen gleichmäßig und schlagartig vorzugehen (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 17. April 1956 - BVerwG I B 41.56 - mit weiteren Hinweisen undvom 24. Juni 1957 - BVerwG I B 61.57 -).
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